Ab Sonntag, 18. Oktober 2020, ist das Tragen einer Schutzmaske in sämtlichen geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, obligatorisch, d.h. auch in Kirchen und Kapellen.
Um die Rückverfolgung (Contact Tracing) bei Feiern mit mehr als 50 Personen sicherzustellen, liegen beim Eingang der Kirche Präsenzlisten auf, in denen Sie Sich eintragen müssen!
(Name, Vorname, Wohnadresse, Telefonnummer).
Diese datierten Listen werden im Pfarramt aufbewahrt und nach 14 Tagen
vernichtet.
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